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Ausweisdokumente
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Wichtige Informationen zum Thema Reisedokumente

Wer in fremde Länder reisen möchte, muss ein Ausweisdokument mit sich führen. Doch welches?

Wie bei jeder Auslandsreise sind Passagiere verpflichtet, gültige Ausweispapiere mit sich zu führen - auch Kinder müssen sich während der Reise jederzeit ausweisen können.

Reisepass/ePass

Für Kreuzfahrten mit Stopps in Häfen außerhalb der EU ist für Deutsche, Schweizer und Österreicher ein Reisepass vorgeschrieben. Dieser muss noch mindestens sechs Monate nach Reiseende gültig sein.

Gut zu wissen
Für alle Reisen mit Anlaufhäfen innerhalb der EU, Norwegen, Island, Montenegro und der Türkei genügt in der Regel ein Personalausweis (nicht jedoch für österreichische Staatsbürger). Dieser muss noch mindestens sechs Monate nach Reiseende gültig sein.

Hintergrundinformationen

Nach den Anschlägen des 11. September 2001 verständigten sich die Mitgliedstaaten der Europäischen Union auf die Einführung der Biometrie bei Pässen, Visa und Aufenthaltstiteln, die die Identitätsüberprüfung von Reisenden deutlich verbessern sollten. Dazu wurde 2004 die EG-Verordnung (Nr. 2252/2004) über Normen für Sicherheitsmerkmale und biometrische Daten in von den Mitgliedstaaten ausgestellten Pässen und Reisedokumenten verabschiedet und schon im November 2005 der elektronische Reisepass eingeführt.

Die sogenannten ePässe verfügen über einen Speicherchip auf der Innenseite des Deckels. In der ersten Generation ist das Passfoto als biometrisches Merkmal gespeichert. Die zweite Generation enthält seit November 2007 zusätzlich zwei Fingerabdrücke. Diese biometrischen Merkmale können maschinell überprüft werden, sodass die Grenzbehörden auch bei äußerlichen Veränderungen sicher feststellen können, ob Pass und Person übereinstimmen. Ein „ePass“ (elektronischer Pass) ist am goldenen ICAO-Symbol im unteren Teil des bordeauxroten Passbandes erkennbar.

Seit November 2007 gibt Deutschland elektronische Reisepässe aus, bei denen die herkömmliche numerische Seriennummer der Reisepässe in ein alphanumerisches System umgewandelt wurde. Die neuen neunstelligen Seriennummern bestehen aus 27 Zeichen, die sich aus den Ziffern 0 bis 9 und Buchstaben des lateinischen Alphabets zusammensetzen. Um die OCR-Lesbarkeit zu gewährleisten und Missverständnisse zu vermeiden, wurden Vokale (A, E, I, O, U) sowie einige Buchstaben (B, D, Q, S) ausgeschlossen.

Zur eindeutigen Unterscheidung der verschiedenen Dokumentenarten beginnen die Seriennummern immer mit einem Buchstaben. Für Reisepässe werden die Buchstaben „C“ bis „K“ verwendet. Die alphanumerische Seriennummer, die z. B. für das Ausfüllen des Schiffsmanifests benötigt wird, befindet sich in der rechten oberen oder linken unteren Ecke des Ausweises.

Antragstellung

Zur Antragstellung eines neuen Reisepasses sind die Vorlage von zwei biometrischen Passbildern, die besondere Anforderungen zu erfüllen haben (weiter Informationen gibt die Mustertafel), sowie das persönliche Erscheinen des Antragstellers bei der zuständigen Passbehörde (am inländischen Wohnort oder bei der örtlich zuständigen deutschen Auslandsvertretung) erforderlich. Durch das Erfordernis der Fingerabdruckerfassung ist eine postalische Passbeantragung nicht mehr möglich.

Die Grundgebühr für den elektronischen Reisepass (ePass) beträgt für Antragsteller ab 24 Jahren 70 €, für Antragsteller unter 24 Jahren 37,50 €. Die Gebühr kann sich im Einzelfall erhöhen (z.B. bei Beantragung bei einer örtlich unzuständigen/im Ausland befindlichen Passbehörde oder bei Beantragung des Reisepasses im Expressverfahren).

Der ePass ist zehn Jahre gültig, bei Personen unter 24 Jahren beträgt die Gültigkeitsdauer jedoch nur sechs Jahre. Nach Ablauf der Gültigkeitsdauer ist eine Verlängerung nicht möglich, sondern ein neuer Reisepass muss ausgestellt werden.

Rechtzeitige Beantragung vor Reisen

Viele Länder verlangen, dass der Reisepass bei der Einreise noch mindestens sechs Monate gültig ist. Informieren Sie sich über die Einreisebestimmungen des jeweiligen Landes oder bei der zuständigen Auslandsvertretung.

Sollte Ihr Reisepass nicht mehr gültig sein, ist es ratsam, rechtzeitig einen Antrag zu stellen, da die Bearbeitung mehrere Wochen dauern kann. Wenn die Zeit nicht ausreicht, prüfen Sie, ob die Einreise mit einem gültigen Personalausweis möglich ist. Ansonsten kann ein Reisepass im Expressverfahren oder alternativ ein vorläufiger Reisepass beantragt werden. Letzterer wird allerdings von einigen Ländern nicht anerkannt. In dringenden Fällen kann die Bundespolizei an der Grenze einen Reiseausweis als Passersatz ausstellen. Wenden Sie sich in solchen Fällen vor Reiseantritt an die Hotline der Bundespolizei unter 0800-688-8000.

Gut zu wissen
Mit der Heirat ändert sich der Familienname. Da der bestehende Reisepass nicht aktualisiert werden kann, muss ein neuer Reisepass unter Vorlage der Heiratsurkunde beantragt werden.

Da die Ausstellung einige Wochen dauern kann, empfiehlt es sich, zunächst einen vorläufigen Reisepass zu beantragen. Eine vorzeitige Beantragung vor der Eheschließung ist ebenfalls möglich.

Achten Sie darauf, dass der Name auf dem Ticket (z. B. Flug oder Schiff) mit dem Namen im Pass übereinstimmt.

Passverlust

Bei Verlust von Ausweispapieren im Ausland stellen die Konsularabteilungen der Botschaften und Generalkonsulate Reiseausweise als Passersatz für die Rückreise nach Deutschland aus. Fotokopien der verlorenen Papiere und eine polizeiliche Verlustanzeige beschleunigen die Ausstellung, die in der Regel am nächsten Werktag erfolgt, da die deutschen Behörden an Wochenenden und Feiertagen geschlossen sind.

Diese Ersatzdokumente sind nur für die Rückreise nach Deutschland gültig, höchstens jedoch für einen Monat. Einige Länder verlangen bei der Ausreise den Einreisestempel als Nachweis der legalen Rückkehr, was die Weiterreise verzögern kann, da eventuell ein Ausreisevisum beantragt werden muss.

Dauert der Auslandsaufenthalt länger als einen Monat oder ist eine Weiterreise geplant, können die Auslandsvertretungen auch vorläufige Reisepässe ausstellen.

Vorläufiger Reisepass

Der vorläufige Reisepass (grüner Einband) wird weltweit grundsätzlich als Reisedokument anerkannt. Dieser wird immer nur dann ausgestellt, wenn eine rechtzeitige Beantragung eines Reisepasses (auch im Expressverfahren) nicht mehr möglich ist. Ein geeigneter Nachweis (z. B. Flugtickets oder Reiseunterlagen) kann von den Passbehörden zur Vorlage verlangt werden.

Der vorläufige Reisepass kostet 26 € und kann sofort in der Passbehörde ausgestellt und ausgehändigt werden. Er enthält keinen Speicherchip, sodass für die Beantragung auch keine Fingerabdrücke erfasst werden. Lediglich ein biometrisches Lichtbild muss zur Verfügung gestellt werden. Die Gültigkeitsdauer wird dem jeweiligen Reisezweck angepasst und darf nicht länger als ein Jahr betragen. Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist nicht möglich. Eine visafreie Einreise in die USA ist mit dem vorläufigen Reisepass nicht möglich.

Personalausweis

Für hoheitliche Kontrollen an den Grenzen und im Inland ist die Biometriefunktion zur Identitätsfeststellung vorgesehen: Im Chip des Personalausweises wird neben den Daten auch ein biometrisches Foto gespeichert. Seit dem 1. August 2021 ist die Speicherung von zwei Fingerabdrücken im Chip für neu ausgestellte Personalausweise europaweit verpflichtend. Beide Merkmale ermöglichen eine effiziente und sichere Unterstützung von Personenkontrollen und tragen zur Bekämpfung von Betrugsversuchen bei (z.B. wenn verlorene oder gestohlene Dokumente gezielt von fremden Personen eingesetzt werden). Wie der elektronische Reisepass kann der Personalausweis somit als sicheres Reisedokument innerhalb der EU verwendet werden.

Durch den Chip, mit dem der Personalausweis ausgestattet ist, kann er auch online genutzt werden. So können Sie sich im Internet oder an Automaten gegenüber berechtigten Unternehmen und Behörden sicher ausweisen. Künftig sollen sich die Bürgerinnen und Bürger mit einer europäischen digitalen Identitätsbörse (EUDI-Wallet) EU-weit digital ausweisen können.

Reisen mit Minderjährigen

Auch Kinder müssen sich auf der Reise jederzeit ausweisen können. Seit dem 26. Juni 2012 muss jedes Kind einen eigenen Reisepass mitführen. Ein Eintrag im Reisepass der Eltern reicht nicht mehr aus. Auch für Kinder unter 12 Jahre ist der (teurere) elektronische Reisepass sinnvoll – für die visumsfreie Einreise in die USA sogar zwingend notwendig. Es ist daher ratsam, vor der Reise die Bestimmungen des jeweiligen Reiselandes zu prüfen, um sicherzustellen, dass die Einreise mit Kinderreisepässen erlaubt ist.

Gut zu wissen
Ab 2024 werden keine Kinderreisepässe mehr ausgestellt, verlängert oder aktualisiert. Bereits ausgestellte Kinderreisepässe können bis zum Ende ihrer Gültigkeit weiterverwendet werden. Deshalb benötigen Kinder über kurz oder lang einen Personalausweis oder Reisepass mit Chip.

Sollten Kinder mit den Großeltern oder nur einem Elternteil unterwegs sein, empfiehlt sich außerdem eine sogenannte Personensorgevollmacht. Diese sollte mindestens in englischer Sprache, im besten Fall aber auch in der jeweiligen Landessprache verfasst und vom entsprechenden Konsulat des Reiselandes amtlich beglaubigt sein.

Allgemeine Hinweise

Das Auswärtige Amt informiert auf seiner Internet-Seite über die für die einzelnen Länder geltenden Einreisebestimmungen. Dazu muss lediglich in das vorgesehene Feld einfach der Namen des jeweiligen Reiselandes eingegeben werden.

Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Informationen kann nicht übernommen werden. Die gesetzlichen Vorschriften in den einzelnen Staaten können sich jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird.

Zur Sicherheit und bei weiteren Fragen zu den Einreise- und Visabestimmungen des jeweiligen Reiselandes wird die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des betreffenden Landes in Deutschland empfohlen.

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Patrick EURESAreisen Reisebetrieb

Veröffentlicht von
Patrick

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