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Alleinreisende Frau atmet Meeresluft
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AIDA Singlereisen: Reduzierter Einzelbelegungszuschlag

Aktuelle Angebote für Alleinreisende

Gute Nachrichten für alle, die allein auf AIDA Kreuzfahrt gehen möchten: Momentan gibt es eine Vielzahl an Abfahrten mit gesenktem Einzelbelegungszuschlag. Wir geben einen Überblick.

Aktuell teils nur 10% Einzelbelegungszuschlag

Wenn Alleinreisende eine für zwei Personen geeignete Kabine buchen möchten, erheben viele Reedereien einen Einzelbelegungszuschlag. Der liegt bei AIDA in der Regel bei 70 Prozent des angegebenen Reisepreises pro Person bei 2er-Belegung.

Für ausgewählte Reisen wird der Zuschlag immer mal wieder gesenkt, in Ausnahmefällen auf nur 10 Prozent. Genau solch einen Fall haben wir gerade.

AIDA Singlereisen nach Nordeuropa

Die meisten der für Alleinreisenden spannenden AIDA Abfahrten führen nach Nordeuropa. Die Einzelbelegungszuschläge variieren zwischen 10 und 25 %.

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Mo bis Fr: 9 - 20 Uhr & Sa: 10 - 15 Uhr

Solo-Kreuzfahrten im westlichen Mittelmeer

Es gibt auch viele für Single-Kreuzfahrer interessante Touren im westlichen Mittelmeer. Die Zuschläge für Solo-Reisende betragen 10 bis 25 %.

Alleine auf Transreise gehen

Sogar einige Transreisen verfügen momentan über einen auf 10 beziehungsweise 25 % gesenkten Einzelbelegungszuschlag:

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Warum erheben Reedereien einen Einzelbelegungszuschlag?

Der Einzelbelegungszuschlag und die damit einhergehenden hohen Preise bei Alleinbelegung einer Kabine erhitzen regelmäßig die Gemüter. Wir werden immer wieder gefragt, warum Reedereien die “Gebühr” überhaupt erheben.

Der Grund ist recht profan: Kreuzfahrtanbieter sind Wirtschaftsunternehmen. Sie möchten die an Bord zur Verfügung stehenden Kapazitäten bestmöglich nutzen.

Es gibt nur an Bord von AIDAnova und AIDacosma Einzelkabinen (Innen und Balkon), jedoch nur sehr wenige. Deutlich öfter gibt es Kabinen, die für 2 (oder mehr) Personen ausgelegt sind.

Wenn aber jemand eine eigentlich für zwei Gäste geeignete Kabine allein belegt, hat die Reederei einen Kunden weniger. Der entgangene Reisepreis wird durch den Einzelbelegungszuschlag teilweise ausgeglichen. Das, was der nicht mitreisende zweite Gast während der Kreuzfahrt an Bord oder für Ausflüge ausgeben würde, entfällt gänzlich.

Bleiben jedoch Kapazitäten bis zu einem gewissen Zeitpunkt vor der Abreise frei, senken die Reedereien den Einzelbelegungszuschlag – in dem Fall geht die Rechnung so: Ein Gast ist besser als kein Gast.

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Patrick EURESAreisen Reisebetrieb

Veröffentlicht von
Patrick

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