Allgemeine Geschäftsbedingungen
Reisevermittlung
EURESA Consulting GmbH · Graf-Siegfried-Str. 6 · 54439 Saarburg
Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Reisevermittlung
Die EURESA Consulting GmbH mit Sitz in der Graf-Siegfried-Str. 6 in 54439 Saarburg, Gf.: Johannes Nicknig, HR-Nummer: HRB 41605 (im Folgenden „Anbieter“) vermittelt über die von ihr betriebenen Websites, telefonisch, per E-Mail und persönlich Reiseleistungen, insbesondere Kreuzfahrten, zwischen Kunden und Reiseveranstaltern. Reiseveranstalter ist in der Regel die jeweilige Reederei (im Folgenden „Reederei“).
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Kunden, die die Vermittlungsleistungen des Anbieters in Anspruch nehmen, unabhängig davon, auf welchem Weg die Buchungsanfrage gestellt wird. Maßgeblich ist die Fassung, die zum Zeitpunkt der Buchungsanfrage gilt. Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nicht.
Der Anbieter tritt ausschließlich als Reisevermittler im Namen und für Rechnung der jeweiligen Reederei auf. Der Reisevertrag kommt ausschließlich zwischen dem Kunden und der Reederei zustande. Die Durchführung der Reise ist allein Sache der Reederei.
Für die Reiseleistung gelten die Reise- und Geschäftsbedingungen der jeweiligen Reederei in der zum Zeitpunkt der Buchung gültigen Fassung. Für den Aufenthalt an Bord gilt zudem die Bordordnung der Reederei in der zum Zeitpunkt der Reise gültigen Fassung; den Anweisungen der Schiffsführung und der Besatzung ist Folge zu leisten. Der Kunde ist verpflichtet, sich vor der Buchung über die Bedingungen der Reederei zu informieren; der Anbieter stellt sie auf Wunsch zur Verfügung.
Der Anbieter vermittelt Pauschalreisen der Reedereien. Flüge, Transfers, Ausflüge und sonstige Leistungen, die als Bestandteil oder Zusatzleistung der Reederei gebucht werden, gehören zur Reiseleistung der Reederei; für sie gelten ebenfalls deren Bedingungen. Leistungen anderer Anbieter vermittelt der Anbieter nur nach Ziff. 4.
Die gesetzlich vorgeschriebenen vorvertraglichen Informationen, einschließlich des Formblatts für Pauschalreisen, erhält der Kunde vor Abgabe seiner Buchungsanfrage.
Auf Wunsch des Kunden vermittelt der Anbieter ausnahmsweise auch Leistungen anderer Anbieter, zum Beispiel Hotelaufenthalte, Ausflüge oder Parkplätze. Diese Leistungen werden stets in einem eigenen Buchungsvorgang getrennt von der Reise der Reederei gebucht.
Flüge, die nicht über die Reederei gebucht werden, vermittelt der Anbieter grundsätzlich nicht, sondern nur ausnahmsweise auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden. Flugkontingente auf eigenen Namen hält der Anbieter nicht. Über die ausführende Fluggesellschaft informiert der Anbieter vor der Buchung und bei einem Wechsel unverzüglich.
Für jede dieser Leistungen kommt ein eigener Vertrag zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Anbieter zu dessen Bedingungen zustande. Dieser Vertrag ist unabhängig vom Reisevertrag mit der Reederei: Änderungen und Stornierungen betreffen jeweils nur den einzelnen Vertrag und lassen die übrigen Verträge unberührt. Insbesondere bei Flügen können die Stornokosten bis zu 100 % des Preises betragen.
Ob ein Widerrufsrecht besteht, richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Bei Verträgen über Beherbergung, Beförderung und termingebundene Freizeitleistungen besteht in der Regel kein Widerrufsrecht (§ 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB).
Die Darstellung von Reisen auf den Websites des Anbieters und in sonstigen Medien ist unverbindlich und stellt kein verbindliches Angebot dar. Leistungsbeschreibungen, Preise und Bilder beruhen auf Angaben der Reedereien. Der Anbieter bemüht sich um Aktualität und Richtigkeit, übernimmt hierfür aber keine Gewähr.
Alle Angebote stehen unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit. Die Reedereien passen ihre Preise laufend an; maßgeblich ist allein der Preis, der in der Buchungsbestätigung genannt wird. Ohne ausdrückliche Vereinbarung ist der Anbieter nicht verpflichtet, das günstigste Angebot zu ermitteln.
Sonderwünsche des Kunden, zum Beispiel zu einer bestimmten Kabinennummer, Tischzeit oder Tischgröße, leitet der Anbieter an die Reederei weiter. Sie werden nur Vertragsinhalt, wenn die Reederei sie ausdrücklich bestätigt.
Mit seiner Buchungsanfrage, die über ein Formular auf der Website, per E-Mail, telefonisch oder persönlich gestellt werden kann, bietet der Kunde dem Anbieter den Abschluss eines Vermittlungsvertrags an. Für eine Buchungsanfrage benötigt der Anbieter insbesondere Reise, Abfahrtsdatum, Schiff, Tarif, Kabinenkategorie und Personenzahl sowie Namen, Geburtsdaten und Geschlecht aller Reisenden, die Rechnungsanschrift und die Kontaktdaten des Kunden.
Der Kunde gibt die Buchungsanfrage auch im Namen der darin genannten Mitreisenden ab und ist Ansprechpartner des Anbieters für die gesamte Buchung. Wer gegenüber der Reederei den Reisepreis schuldet, richtet sich nach den Bedingungen der Reederei.
Eine Eingangsbestätigung der Buchungsanfrage ist noch keine Buchung. Der Vermittlungsvertrag kommt zustande, wenn der Anbieter die Buchungsanfrage an die Reederei weiterleitet; einer gesonderten Annahmeerklärung gegenüber dem Kunden bedarf es nicht (§ 151 BGB).
Die Reise ist erst verbindlich gebucht, wenn der Anbieter oder die Reederei die Buchung unter Angabe einer Buchungsnummer per E-Mail bestätigt hat. Mit dieser Buchungsbestätigung kommt der Reisevertrag zwischen dem Kunden und der Reederei zustande, soweit die Bedingungen der Reederei nichts Abweichendes bestimmen.
Der Kunde ist verpflichtet, die Buchungsbestätigung unverzüglich nach Erhalt auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu prüfen, insbesondere die Schreibweise der Namen, die Geburtsdaten, die Reisedaten und die Kabine. Abweichungen hat er dem Anbieter unverzüglich mitzuteilen. Nachträgliche Korrekturen können bei der Reederei Kosten auslösen.
7.1. Optionen
Auf Wunsch des Kunden kann der Anbieter eine Kabine bei der Reederei reservieren lassen (Option). Für die Dauer der Option ist die Kabine zu den in der Optionsbestätigung genannten Konditionen reserviert.
Was mit Ablauf der Optionsfrist geschieht, richtet sich nach den Regelungen der jeweiligen Reederei. Je nach Reederei verfällt die Option oder sie wird zu einer verbindlichen Buchung, wenn der Kunde nicht rechtzeitig widerspricht. Der Anbieter teilt dem Kunden in der Optionsbestätigung die Frist, die Folgen ihres Ablaufs und die erforderlichen Handlungen des Kunden ausdrücklich mit. Der Kunde hat diese Hinweise zu beachten.
Die Reederei behält sich vor, eine Option insbesondere bei Routenänderungen oder Reiseabsagen ohne Vorankündigung zu stornieren. Ansprüche gegen den Anbieter entstehen dadurch nicht. Da eine Option noch keinen Reisevertrag begründet, besteht in diesem Fall auch kein Anspruch auf die Reise.
7.2. Buchungsvormerkungen
Für Reisen, die noch nicht buchbar sind, kann der Kunde eine Buchungsvormerkung abgeben. Eine Buchungsvormerkung ist weder eine Buchung noch eine Option. Der Anbieter bemüht sich, die Vormerkung zum Buchungsstart zu berücksichtigen, übernimmt aber keine Garantie dafür, dass eine Buchung zustande kommt. Ein Anspruch auf eine bestimmte Kabine, Kabinenkategorie oder einen bestimmten Preis besteht nicht.
Eine Buchung kommt auch in diesem Fall erst nach Ziff. 6 zustande.
Der Reisepreis ist direkt an die Reederei zu zahlen (Direktinkasso), soweit nicht ausdrücklich etwas anderes kenntlich gemacht wurde. Es gelten die Zahlungsbedingungen der jeweiligen Reederei. Höhe und Fälligkeit von Anzahlung und Restzahlung ergeben sich aus der Buchungsbestätigung oder der Rechnung der Reederei.
Zahlt der Kunde nicht fristgerecht oder nicht vollständig, kann die Reederei nach ihren Bedingungen vom Reisevertrag zurücktreten und Stornokosten verlangen. Diese Kosten trägt der Kunde.
Nur in Ausnahmefällen, auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden und in Abstimmung mit der Reederei, nimmt der Anbieter Zahlungen auf den Reisepreis als Inkassostelle der Reederei entgegen (Agenturinkasso). Dies wird dem Kunden vorab ausdrücklich mitgeteilt.
Die Vermittlung von Reisen der Reedereien ist für den Kunden kostenlos. Der Anbieter erhebt hierfür keine eigenen Gebühren für Buchung, Umbuchung oder Stornierung. Für die Vermittlung von Leistungen anderer Anbieter nach Ziff. 4 kann der Anbieter ein Entgelt erheben, das dem Kunden vor der Buchung mitgeteilt wird.
Kosten, die dem Anbieter von der Reederei oder von Dritten berechnet werden, gibt er nur weiter, wenn der Kunde vorab darüber informiert wurde, die Kosten Bestandteil der vom Kunden gewünschten Leistung sind oder der Kunde sie selbst verursacht hat.
Die Reiseunterlagen werden von der Reederei ausgestellt und in der Regel digital bereitgestellt. Den Online-Check-in nimmt der Kunde selbst bei der Reederei vor; manche Reedereien stellen die Unterlagen erst danach aus.
Stellt die Reederei die Reiseunterlagen dem Kunden selbst zur Verfügung, etwa in ihrem Kundenportal oder per E-Mail, ist der Anbieter nicht verpflichtet, sie zusätzlich zu übermitteln. Gehen die Unterlagen beim Anbieter ein, leitet er sie dem Kunden digital weiter.
Ein Versand ausgedruckter Reiseunterlagen per Post ist ein freiwilliger Service des Anbieters, auf den kein Anspruch besteht. Er entfällt insbesondere bei kurzfristigen Buchungen, bei Versand ins Ausland oder wenn die Reederei die Unterlagen zu spät ausstellt. Für Verzögerungen und Verluste auf dem Versandweg, etwa durch Streik oder Zustellprobleme, und für sonstige Umstände außerhalb seines Einflussbereichs haftet der Anbieter nicht.
Liegen dem Kunden die Reiseunterlagen nicht innerhalb der von der Reederei angekündigten Frist vor, hat er den Anbieter unverzüglich zu informieren.
Für Rücktritt (Stornierung), Teilstornierung, Umbuchung und Namensänderung gelten ausschließlich die Bedingungen der Reederei, insbesondere deren Fristen und Stornokosten.
Der Kunde soll Rücktritte, Teilstornierungen und Umbuchungswünsche in Textform, zum Beispiel per E-Mail an info@euresa-reisen.de, beim Anbieter melden, damit dieser sie verbindlich an die Reederei übermitteln kann. Der Anbieter leitet die Erklärung unverzüglich weiter, spätestens am folgenden Werktag (Montag bis Freitag, ausgenommen gesetzliche Feiertage in Rheinland-Pfalz).
Für die Höhe der Stornokosten ist nach den Bedingungen der Reederei in der Regel der Zeitpunkt maßgeblich, zu dem die Erklärung bei der Reederei eingeht, nicht der Eingang beim Anbieter. Steht ein Wechsel in eine höhere Stornostufe kurz bevor, wird dem Kunden empfohlen, den Anbieter zusätzlich telefonisch zu informieren.
Erklärt der Kunde den Rücktritt unmittelbar gegenüber der Reederei, hat er den Anbieter darüber zu informieren. Für Erklärungen, die dem Anbieter nicht zugegangen sind, übernimmt der Anbieter keine Verantwortung.
Ein Rücktritt, eine Teilstornierung oder eine Umbuchung ist erst wirksam bearbeitet, wenn die Reederei sie bestätigt hat und der Anbieter oder die Reederei die Bestätigung an den Kunden übermittelt hat. Erstattungen erfolgen nach den Bedingungen der Reederei, in der Regel unmittelbar durch die Reederei.
Bei Pauschalreiseverträgen besteht auch im Fernabsatz kein Widerrufsrecht (§ 312 Abs. 6 BGB). Die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte, insbesondere das Rücktrittsrecht vor Reisebeginn nach § 651h BGB, bleiben unberührt.
Der Anbieter führt die Buchung entsprechend der Buchungsanfrage des Kunden durch, berät ihn auf Wunsch und wickelt die Buchung gegenüber der Reederei ab. Von der Buchungsanfrage darf er nur abweichen, wenn er annehmen darf, dass der Kunde die Abweichung billigen würde, und eine vorherige Rückfrage nicht möglich war.
Für Auskünfte und Hinweise haftet der Anbieter nur für die sorgfältige Auswahl der Informationsquelle und die richtige Weitergabe der Information. Ein eigenständiger Auskunftsvertrag kommt nur durch ausdrückliche Vereinbarung zustande.
Der Anbieter nimmt Mängelanzeigen und andere Erklärungen des Reisenden zur Erbringung der Reiseleistungen entgegen und leitet sie unverzüglich an die Reederei weiter. Mängel während der Reise sollte der Reisende zusätzlich sofort an Bord, zum Beispiel an der Rezeption, anzeigen, damit die Reederei Abhilfe schaffen kann.
Der Kunde hat alle reise- und personenbezogenen Angaben vollständig und richtig zu machen, insbesondere die Namen exakt so, wie sie im Reisepass oder Personalausweis stehen. Kosten, die durch unrichtige oder unvollständige Angaben entstehen, etwa für Änderungen oder Umbuchungen bei der Reederei, trägt der Kunde.
Der Kunde ist für die Richtigkeit seiner E-Mail-Adresse verantwortlich und hat dafür zu sorgen, dass E-Mails des Anbieters und der Reederei nicht als Spam aussortiert werden.
Der Anbieter empfiehlt dringend, mit der Buchung eine Reiserücktrittsversicherung und eine Reiseabbruchversicherung abzuschließen sowie auf einen ausreichenden Auslandskrankenversicherungsschutz einschließlich Rücktransport zu achten. Eine Reiserücktrittsversicherung deckt in der Regel nur Kosten bis zum Reiseantritt ab.
Ein Versicherungsvertrag kommt ausschließlich zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Versicherer zu dessen Bedingungen zustande. Versicherungsbedingungen können Ausschlüsse, etwa für Vorerkrankungen, sowie Fristen und Obliegenheiten enthalten.
Der Kunde und alle Mitreisenden sind selbst dafür verantwortlich, die für die Reise geltenden Pass-, Visa-, Einreise-, Zoll- und Gesundheitsbestimmungen sowie die entsprechenden Vorgaben der Reederei einzuhalten. Nachteile, die aus der Nichtbeachtung entstehen, insbesondere Stornokosten oder eine Verweigerung der Einschiffung, gehen zu Lasten des Kunden, es sei denn, sie beruhen auf einer schuldhaft fehlerhaften oder unterlassenen Information durch den Anbieter.
Allgemeine Hinweise des Anbieters gehen von der deutschen, österreichischen oder schweizerischen Staatsangehörigkeit aus. Reisende mit einer anderen Staatsangehörigkeit haben dies dem Anbieter vor der Buchungsanfrage mitzuteilen und sich bei der zuständigen Botschaft oder dem Konsulat zu informieren.
Der Anbieter haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die zuständigen Stellen, es sei denn, er hat eine Verzögerung zu vertreten.
Der Anbieter haftet für die sorgfältige Vermittlung. Er haftet nicht für das Zustandekommen des Reisevertrags, für die Durchführung der Reise und für Mängel, Personen- oder Sachschäden im Zusammenhang mit den Leistungen der Reederei oder von dieser beauftragter Dritter, es sei denn, er hat dies ausdrücklich zugesichert. Für Angaben der Reederei haftet er nur, wenn er ihre Unrichtigkeit kannte oder grob fahrlässig nicht kannte.
Im Übrigen haftet der Anbieter für Schäden, die nicht auf der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit beruhen, nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Haftung wegen übernommener Garantien sowie bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Kardinalpflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Bei leicht fahrlässiger Verletzung von Kardinalpflichten ist die Haftung des Anbieters auf vertragstypische und vorhersehbare Schäden begrenzt.
Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haftet der Anbieter nach den gesetzlichen Vorschriften. Die Haftung für Buchungsfehler nach § 651x BGB bleibt unberührt.
Der Anbieter verarbeitet die personenbezogenen Daten des Kunden und der Mitreisenden, soweit dies für die Vermittlung und Abwicklung der Buchung erforderlich ist, und übermittelt sie zu diesem Zweck an die Reederei. Einzelheiten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung des Anbieters.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch nicht der Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates entzogen wird, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand der Sitz des Anbieters.
Die Unwirksamkeit des vermittelten Reisevertrags berührt die Wirksamkeit des Vermittlungsvertrags nicht.
Der Anbieter ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.